Wenn Ärzte ihren Patienten eine Untersuchung oder eine Behandlung vorschlagen, die nicht zu den Leistungen der Krankenkassen gehört, müssen die Patienten selbst dafür zahlen und sie bekommen das Geld i. d. R. auch nicht erstattet. Solche Leistungen werden als Selbstzahlerleistungen oder Individuelle Gesundheitsleistungen – IGeL – bezeichnet.
Auch wenn die Krankenkassen sie nicht zahlen, können Selbstzahlerleistungen durchaus sinnvoll sein. Die Ärzte und Psychotherapeuten beraten ihre Patienten unter medizinischen Gesichtspunkten. Die Entscheidung für oder gegen eine solche Leistung treffen die Patienten jedoch allein.“
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